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Verbot von Leuchtstoff- & Halogenlampen

BYE BYE LEUCHTSTOFFLAMPE | HALLO LED-BELEUCHTUNG

Die Leuchtstoff- und die Halogen-Lampe stehen vor dem Aus: Die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union (2011/65/EU) sowie die Ökodesign-EU-Verordnung 2019/2020 sorgen dafür, dass in Kürze keine derartigen Lampen und Röhren mehr in Umlauf gebracht werden dürfen.

LED-Leuchtmittel und LED-Leuchten sind die perfekte Alternative und punkten zudem durch ihre Energie-Effizienz, lange Lebensdauer und die resultierende Nachhaltigkeit.

Alle Termine auf einen Blick

In verschiedenen Phasen wird im Lauf des Jahres das Inverkehrbringen von Leuchtstofflampen verboten.

Phase 1 | 25.02.2023:

  • Verbot von Kompaktleuchtstofflampen (mit Stecksockel, CFLni)
  • Verbot von Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9)

Phase 2 | 25.08.2023:

  • Verbot von linearen Leuchtstofflampen (T5, T8)

Phase 3 | 01.09.2023:

  • Verbot von Hochvolt-Halogenpins (G9)
  • Verbot von Niedervolt-Halogenpins (G4; GY6,35)

ANGEBOT VON PLANLICHT

Mit PLANLICHT klappt der Umstieg auf LED-Beleuchtung problemlos:

  • Leuchtmittel-Austausch | Retrofit: Im PLANLICHT Katalog „PLANtech Edition 2023“ (ab Seite 84) sind passende LED-Retrofit-Leuchtmittel zu finden.
  • pure 2 Sanierungskit: Im Mai 2023 präsentiert PLANLICHT ein Sanierungsset für die pure 2 Profilleuchte (direkt).
  • Umrüsten auf LED-Leuchten: Alle architektonischen Lichtlösungen & Leuchten von PLANLICHT basieren auf LED-Technologien auf dem neuesten Stand der Technik. cosmo und leda von PLANLICHT eignen sich zum Beispiel perfekt als Ersatz für Downlights mit einem Deckenausschnitt von ∅ 200mm.

Sanierungskit für pure 2 (direkt)